Milliarden für die Allgemeinheit statt für wenige!
Der bisherige Widerstand gegen einen fairen Mehrwertausgleich war umso erstaunlicher, da von einem fairen Mehrwertausgleich vor allem auch die Steuerzahlenden profitieren, da viele der staatlichen Mehrkosten mit der Abgabe beglichen werden könnten statt wie bisher mit allgemeinen Steuermitteln.
Es war deshalb allerhöchste Zeit, ein faires Mehrwertausgleichsgesetz im Kanton Zürich zu realisieren.
Leider ging die Regierungsvorlage nicht annähernd in die richtige Richtung sondern wollte nur gerade die Bundesvorgaben umsetzen und ein paar Brosamen für die Gemeinden bei den Auf- und Umzonungen ermöglichen. Auch die zahlreichen Vernehmlassungsantworten im speziellen auch von den Gemeinden ignorierte die damalige Regierung konsequent.
Die SP hat den heute beschlossenen historischen Kompromiss mitgestaltet und mitgeprägt, auch wenn wir nach wie vor 50% als Idealvariante betrachten, als fairsten Prozentsatz für einen Mehrwertausgleich. Doch gleichzeitig nehmen wir unsere politische Verantwortung wahr und stellen uns hinter den vorliegenden Kompromiss mit dem maximalen Ausgleichssatz bei Auf- und Umzonungen von 40%.
Denn das Mehrwertausgleichsgesetz ermöglicht mehr Gerechtigkeit für die Gemeinden und mehr Gerechtigkeit für die Steuerzahlenden!
Realistische Schätzungen gehen von Milliardenbeträgen aus, die der Staat privaten Grundbesitzern in den vergangenen Jahren geschenkt hat. Milliarden, die nun teilweise auch der Allgmeinheit zugute kommen und die Sparrunden der letzten Jahre überflüssig gemacht hätten.
Denn diese Mehrwerte entstanden und entstehen auch weiterhin, indem günstiges Landwirtschaftsland durch einen politischen Entscheid neu der Bauzone zugewiesen wird oder Land Auf- oder Umgeszont wird. Dadurch entstehen für den Grundeigentümer innerhalb von Sekunden und ohne sein Zutun riesige Gewinne. Es ist nun eigentlich selbstverständlich, dass wenn die politische Gemeinde, welche den Mehrwert somit erst möglich macht, anteilig an diesem beteiligt würde. Denn bei einer Überbauung desselben Grundstückes entstehen der Gemeinde immer massive Mehrkosten für Infrastruktur, Bildung und weitere staatliche Aufgaben, die entsprechend von der Allgemeinheit finanziert werden müssen.
Mit dem vorliegenden Kompromiss sind die Gemeinden nun relativ frei, einen Ausgleichssatz bei Auf- und Umzonungen in ihrem eigenen ermessen zu bestimmen. Die ursprüngliche eingrenzende und überregulatorische Regierungsvorlage widersprach zudem dem Subsidiaritätsprinzip und hätte die Gemeindeautonomie auf unzulässige Art und Weise beschädigt und die Verdichtung in den Städten in einem gravierenden Ausmass verhindert. Denn die Städte würden, falls sie nicht wie bisher mittels städtebaulichen Verträgen ohne Einschränkungen ihre Städtebaupolitik gestalten können öfter ganz einfach auf Mehrausnutzungen und wirksame Verdichtungen verzichten, da die entstehenden Mehrkosten für die Allgemeinheit aufgrund des eingeschränkten Mehrwertausgleiches nicht mehr gedeckt werden können!
Gerade bei Ein- Auf und Umzonungen leisten die Gemeinden sehr viel beziehungsweise alles, was für den entstehenden Mehrwert ausschlaggebend ist. Angefangen bei den politisch geschaffenen Mehrnutzungsmöglichkeiten bis hin zur notwendigen Infrastruktur, die durch die entstehende Verdichtung notwendig wird. Bis heute lief dieser Prozess getreu nach dem Motto: Gewinne für Privat, die Kosten dem Staat! Diese veraltete Denkweise galt es mit der vorliegenden Gesetzesvorlage zu durchbrechen.
Jonas Erni, Kantonsrat und Stadtrat